Rechtliches, Infos für Autoren, PS Lektorat

Tipps und Infos für Autoren: Rechtliches

  

 

Urheberrecht / Verwertungsrecht 

Während das Urheberrecht den Schutz des geistigen Eigentums vorsieht, regelt das Verwertungsrecht z. B. die Vervielfältigung oder die öffentliche Zugänglichmachung eines Werkes. Beide Rechte werden im Allgemeinen durch Lizenzen geregelt, also durch die »Erlaubnis Dinge zu tun, die ohne diese verboten sind«.  

(Quelle: Wikipedia-Eintrag zu „Lizenz“)

 

 

Als Urheber können Sie Lizenzen vergeben, als Nutzer und Verwerter können Sie Lizenzen erwerben und besitzen. Teilweise sind Lizenzen kostenlos – was aber nicht heißt, dass ihre Einhaltung nicht zu gewährleisten ist.

 

Button Urheberrecht

© ja-zum-urheberrecht.de (Button frei verfügbar)

Als Autor bedeutet das, dass man das Urheberrecht am eigenen Werk uneingeschränkt besitzt und dies vererben kann. Wenn Sie über einen Verlag verlegen, hat dieser lediglich das Verwertungsrecht.

 

Verwendet man fremde Bilder/Illustrationen im Buch/E-Book und/oder Cover, muss man entweder die Rechte durch Kauf oder die Verwertungsrechte erwerben.


 



Normvertrag  

Hier finden Sie Musterverträge (Link ohne Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit u. Richtigkeit):  

http://vs.verdi.de/recht-urheber/mustervertraege


 

ISBN (Internationale Standard-Buchnummer)

Eine ISBN ist sowohl für Buch als auch E-Book grundsätzlich nicht zwingend vorgeschrieben. Wenn das Buch aber im Buchhandel gelistet oder auch darüber bestellt werden soll, ist sie notwendig.

Eine ISBN können Sie als Selbstverleger bei der Agentur für Buchmarktstandards beantragen. Haben Sie einen Verlag oder beauftragen Sie einen Dienstleister (wie z. B.: epubli, Amazon oder BoD), wird die ISBN von diesem beantragt bzw. vergeben.


 

Impressumspflicht 

 

Veröffentlichte Druckwerke müssen in Deutschland nach den jeweiligen Pressegesetzen der Bundesländer ein Impressum mit entsprechenden Angaben enthalten, vor allem müssen Name oder Firma und Anschrift der Druckerei und des Verlegers, beim Selbstverlag des Verfassers oder des Herausgebers, genannt sein. 

 

Diese Angaben werden vom Verlag eingesetzt. Selfpublisher sind dafür jedoch selbst verantwortlich. Ein guter Dienstleister (Lektorat, Buchsetzer) hat aktuelle Vorlagen und stellt sie dem Autor als Service zur Verfügung.  


 

Ablieferungspflicht an die Deutsche Nationalbibliothek 

Veröffentlichte Medienwerke, wozu auch Bücher und E-Books gehören, sind lt. Gesetz an die Deutsche Nationalbibliothek abzuliefern. Verlage und Dienstleister (wie epubli oder BoD), erledigen dies für die Autoren. Selbstverleger müssen dies selbst vornehmen. 

Näheres erfahren Sie auf der Homepage der Deutschen Nationalbibliothek.    

 

 

 

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NEIN zu DKZV 

 

Hinweis: Die Inhalte der "Infos für Autoren" stellen keine offizielle Anleitung oder Rechtsberatung dar. Die veröffentlichten Broschüren (PDF/E-Book) können evtl. nicht alle Aktualisierungen der hier online gestellten Texte enthalten, wofür ich um Verständnis bitte. Alle Informationen, Listen, Links und Quellen wurden nach bestem Wissen gegeben, sind aber unverbindlich und bleiben ohne Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit. 

 
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